Die Staatsanwaltschaft Konstanz soll diese Woche Strafbefehl gegen zwei der vier Beamten ausgestellt haben, die am 6. Februar 2021 ein elfjähriges Kind in Singen in Handschellen abgeführt und auf die Polizeiwache gebracht hatten. Gegen zwei weitere tatverdächtige Beamten soll das Verfahren gegen Auflagen eingestellt worden sein. Die Vorwürfe gegen das Kind haben sich als vollkommen haltlos erwiesen.
Daniel Strauß, Vorstandsvorsitzender des VDSR-BW: „Alle vier Beamten haben demnach rechtswidrig gehandelt. Der Landesverband begrüßt, dass die Staatsanwaltschaft dies festgestellt hat. Der Vorfall hat großes öffentliches Interesse und Empörung ausgelöst. Wir wünschen uns und erwarten auch, dass es zu einer öffentlichen Verhandlung kommt.“
Die zwei Beamten, die einen Strafbefehl erhalten haben sollen, haben der Staatsanwaltschaft zufolge Einspruch eingelegt. Eine öffentliche Hauptverhandlung ist daher nicht ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft soll bisher nicht von einer rassistischen bzw. antiziganistischen Motivation ausgehen.
Daniel Strauß, Vorstandsvorsitzender: „Die mehrfache Verwendung des antiziganistischen ‚Z.‘-Begriffs ist belegt. Die Tatmotivation muss beim Namen genannt werden.“
Nach dem Vorfall im Februar nahm der Landesverband Gespräche mit dem Innenministerium auf. Innenminister Thomas Strobel und Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz garantierten dabei die umfassende Aufklärung des Falls. Zudem konnte der VDSR-BW mit dem Inspekteur der Landespolizei, Andreas Renner, vereinbaren, die Themen Antiziganismusprävention sowie Sinti und Roma in der polizeilichen Ausbildung zu verankern. Damit wurde ein schon lange verfolgtes Vorhaben des Landesverbands realisiert. Konkrete Schritte befinden sich derzeit in Kooperation mit den verantwortlichen Stellen in Vorbereitung.
Hintergrundinformationen
In einem Hochhaus in Singen hatten Anfang Februar zwei Kinder auf einem Balkon im Treppenhaus gespielt. Als Polizeibeamte Auskunft über die Personalien verlangten, wurde eines der Kinder gefragt, ob es von „der Zigeunerfamilie“ sei. Zwei weitere Kinder wurden währenddessen von Beamten vor dem Haus befragt. Als die Beamten das Hochhaus mit den spielenden Kindern verließen, nahmen sie erneut die Personalien der Kinder auf, die unten vor dem Haus gespielt hatten. Hierbei wurde eines der Kinder sinngemäß mit den Worten „Einer von den Zigeunern, die kennen wir ja“, „Du kommst eine Nacht hinter Gitter“ und „Der Tod kommt dich holen“ bedroht. Ohne ersichtlichen Anlass führten die Beamten daraufhin einen elfjährigen Jungen in Handschellen ab. Das Kind wurde im Verhörzimmer festgehalten und später alleine nach Hause geschickt. Die Mutter hatte vergeblich auf der Polizeiwache angerufen und keine Auskunft erhalten.
Siehe auch die Pressemitteilung des Verbands am 10.02.2021 und 09.03.2021: www.sinti-roma.com/presse/pressemitteilungen/
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