Suche
Close this search box.
„Kind in Handschellen abgeführt“ – Neue Entwicklung im Fall in Singen
„Kind in Handschellen abgeführt“ – Neue Entwicklung im Fall in Singen
Arbeit des Landesverbands der Sinti und Roma zeigt Wirkung
Arbeit des Landesverbands der Sinti und Roma zeigt Wirkung

Die Staats­an­walt­schaft Kon­stanz soll die­se Woche Straf­be­fehl gegen zwei der vier Beam­ten aus­ge­stellt haben, die am 6. Febru­ar 2021 ein elf­jäh­ri­ges Kind in Sin­gen in Hand­schel­len abge­führt und auf die Poli­zei­wa­che gebracht hat­ten. Gegen zwei wei­te­re tat­ver­däch­ti­ge Beam­ten soll das Ver­fah­ren gegen Auf­la­gen ein­ge­stellt wor­den sein. Die Vor­wür­fe gegen das Kind haben sich als voll­kom­men halt­los erwiesen.

Dani­el Strauß, Vor­stands­vor­sit­zen­der des VDSR-BW: „Alle vier Beam­ten haben dem­nach rechts­wid­rig gehan­delt. Der Lan­des­ver­band begrüßt, dass die Staats­an­walt­schaft dies fest­ge­stellt hat. Der Vor­fall hat gro­ßes öffent­li­ches Inter­es­se und Empö­rung aus­ge­löst. Wir wün­schen uns und erwar­ten auch, dass es zu einer öffent­li­chen Ver­hand­lung kommt.“

Die zwei Beam­ten, die einen Straf­be­fehl erhal­ten haben sol­len, haben der Staats­an­walt­schaft zufol­ge Ein­spruch ein­ge­legt. Eine öffent­li­che Haupt­ver­hand­lung ist daher nicht aus­ge­schlos­sen. Die Staats­an­walt­schaft soll bis­her nicht von einer ras­sis­ti­schen bzw. anti­zi­ga­nis­ti­schen Moti­va­ti­on ausgehen.

Dani­el Strauß, Vor­stands­vor­sit­zen­der: „Die mehr­fa­che Ver­wen­dung des anti­zi­ga­nis­ti­schen ‚Z.‘-Begriffs ist belegt. Die Tat­mo­ti­va­ti­on muss beim Namen genannt werden.“

Nach dem Vor­fall im Febru­ar nahm der Lan­des­ver­band Gesprä­che mit dem Innen­mi­nis­te­ri­um auf. Innen­mi­nis­ter Tho­mas Stro­bel und Lan­des­po­li­zei­prä­si­den­tin Ste­fa­nie Hinz garan­tier­ten dabei die umfas­sen­de Auf­klä­rung des Falls. Zudem konn­te der VDSR-BW mit dem Inspek­teur der Lan­des­po­li­zei, Andre­as Ren­ner, ver­ein­ba­ren, die The­men Anti­zi­ga­nis­mus­prä­ven­ti­on sowie Sin­ti und Roma in der poli­zei­li­chen Aus­bil­dung zu ver­an­kern. Damit wur­de ein schon lan­ge ver­folg­tes Vor­ha­ben des Lan­des­ver­bands rea­li­siert. Kon­kre­te Schrit­te befin­den sich der­zeit in Koope­ra­ti­on mit den ver­ant­wort­li­chen Stel­len in Vorbereitung.

Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen

In einem Hoch­haus in Sin­gen hat­ten Anfang Febru­ar zwei Kin­der auf einem Bal­kon im Trep­pen­haus gespielt. Als Poli­zei­be­am­te Aus­kunft über die Per­so­na­li­en ver­lang­ten, wur­de eines der Kin­der gefragt, ob es von „der Zigeu­ner­fa­mi­lie“ sei. Zwei wei­te­re Kin­der wur­den wäh­rend­des­sen von Beam­ten vor dem Haus befragt. Als die Beam­ten das Hoch­haus mit den spie­len­den Kin­dern ver­lie­ßen, nah­men sie erneut die Per­so­na­li­en der Kin­der auf, die unten vor dem Haus gespielt hat­ten. Hier­bei wur­de eines der Kin­der sinn­ge­mäß mit den Wor­ten „Einer von den Zigeu­nern, die ken­nen wir ja“, „Du kommst eine Nacht hin­ter Git­ter“ und „Der Tod kommt dich holen“ bedroht. Ohne ersicht­li­chen Anlass führ­ten die Beam­ten dar­auf­hin einen elf­jäh­ri­gen Jun­gen in Hand­schel­len ab. Das Kind wur­de im Ver­hör­zim­mer fest­ge­hal­ten und spä­ter allei­ne nach Hau­se geschickt. Die Mut­ter hat­te ver­geb­lich auf der Poli­zei­wa­che ange­ru­fen und kei­ne Aus­kunft erhalten.

Sie­he auch die Pres­se­mit­tei­lung des Ver­bands am 10.02.2021 und 09.03.2021: www.sinti-roma.com/presse/pressemitteilungen/

Ansprech­part­ne­rin für Pres­se- und Öffentlichkeitsarbeit: 

Cha­na Dische­reit cd@sinti-roma.com    Tel.: 0621 911091–00    Mobil: 01590 1390949

Ein Beitrag von VDSR-BW,
erstellt am 22.10.2021

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Treten Sie mit uns in Kontakt: