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Kind in Handschellen: Richterliche Vernehmung und weitere Strafanzeige
Kind in Handschellen: Richterliche Vernehmung und weitere Strafanzeige

Am 8. März fand in Sin­gen die Ver­neh­mung des elf­jäh­ri­gen Kin­des, das am 6. Febru­ar 2021 in Hand­schel­len von meh­re­ren Poli­zis­ten abge­führt wur­de, und wei­te­rer Zeu­gen und Zeu­gin­nen statt. Gegen vier Poli­zis­ten und Poli­zis­tin­nen lau­fen aktu­ell Ermitt­lun­gen wegen Frei­heits­be­rau­bung auf­grund einer am 9. Febru­ar 2021 gestell­ten Strafanzeige.

Der Zeu­gen­bei­stand Engin San­li hat nach der gest­ri­gen rich­ter­li­chen Ver­neh­mung gegen einen der betei­lig­ten Poli­zis­ten eine wei­te­re Straf­an­zei­ge wegen Belei­di­gung und Frei­heits­be­rau­bung gestellt.

In einem Hoch­haus in Sin­gen hat­ten zwei Kin­der auf einem Bal­kon im Trep­pen­haus gespielt. Wäh­rend der Befra­gung hat­te ein Beam­ter eines der Kin­der, nach­dem es sei­nen Nach­na­men genannt hat­te, gefragt, ob es von der „Zigeu­ner­fa­mi­lie“ sei. Vor dem Haus hat­ten bereits zwei wei­te­re Beam­te zwei Kin­der nach deren Per­so­na­li­en befragt. Als die Beam­ten das Gebäu­de mit den Kin­dern ver­lie­ßen, nah­men sie die Per­so­na­li­en der Kin­der auf, die unten vor dem Haus spiel­ten. Hier­bei wur­de eines der Kin­der sinn­ge­mäß mit den Wor­ten „Einer von den Zigeu­nern, die ken­nen wir ja“, „Du kommst eine Nacht hin­ter Git­ter“ und „Der Tod kommt dich holen“ bedroht. Ohne ersicht­li­chen Anlass führ­ten die Beam­ten dar­auf­hin einen elf­jäh­ri­gen Jun­gen in Hand­schel­len ab. 

Rechts­an­walt Engin San­li: „Im Zuge der rich­ter­li­chen Ver­neh­mung von zwei Zeu­gen ist bekannt gewor­den, dass ein Poli­zei­be­am­ter gegen­über einem wei­te­ren Kind gesagt habe, ob es von der ‚Zigeu­ner­fa­mi­lie‘ wäre. Ihm wur­de außer­dem ver­wehrt, an das Han­dy zu gehen, als sein Vater ihn anrief. Die Befra­gung fand auf einem Bal­kon im 15. Stock statt. Dort muss­ten die Kin­der auch ihre Taschen lee­ren. Die­se län­ger andau­ern­de Situa­ti­on war für die Befra­gung nicht ange­mes­sen. Dar­auf­hin habe ich ges­tern zusam­men mit der Fami­lie Straf­an­zei­ge gestellt.“

Dani­el Strauß, Vor­stands­vor­sit­zen­der des VDSR-BW: „Die Kin­der waren sehr tap­fer und haben aus­ge­sagt. Wir ver­trau­en hier in die rechts­staat­li­chen Instru­men­te der Ermitt­lungs­be­hör­den und sind uns sicher, dass der Sache nach­ge­gan­gen wird. Wir sind im Gespräch mit dem Innen­mi­nis­te­ri­um, wie wir struk­tu­rell dem Phä­no­men des Anti­zi­ga­nis­mus begeg­nen können.“

Auf Ver­an­las­sung des VDSR-BW hat zudem der Zen­tral­rat Deut­scher Sin­ti und Roma am 4. März 2021 eine Beschwer­de wegen dif­fa­mie­ren­der Bericht­erstat­tung in den Stutt­gar­ter Nach­rich­ten vom 11. Febru­ar 2021 beim Pres­se­rat ein­ge­reicht.

Ansprech­part­ne­rin für Pres­se- und Öffent­lich­keits­ar­beit:
Cha­na Dische­reit
Tel.: 0621 91109100
E‑Mail: cd@sinti-roma.com

Pres­se­mit­tei­lung als PDF: Kind in Hand­schel­len – Zwei­te Strafanzeige

Beitrag erstellt am 09.03.2021

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