Sinti und Roma sind seit dem Mittelalter Teil der europäischen Kultur. Seit über 600 Jahren ist das Gebiet des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg ihre Heimat. Heute leben Schätzungen zufolge mehr als 12.000 Angehörige der Minderheit in Baden-Württemberg. Die deutschen Sinti und Roma sind – neben den Dänen, den Friesen und den Lausitzer Sorben – eine von vier in Deutschland anerkannten autochthonen nationalen Minderheiten. Die deutschen Sinti und Roma sprechen neben ihrer Heimatsprache Deutsch in der Regel auch ihre Muttersprache Romanes. Sie können darum auch als Menschen mit Romani-Background bezeichnet werden, was auf die besondere Stellung der Sprache Romanes verweist, wie sie im deutschen Sprachraum genannt wird, oder Romani, wie sie – auch als Überbegriff für unterschiedliche Sprachvarianten – in der internationalen Diskussion heißt. Dieser inklusive Begriff schließt die autochthone nationale Minderheit der deutschen Sinti und Roma genauso ein wie die nach 1945 als „Gastarbeiter“ nach Deutschland migrierten Roma, von denen viele längst deutsche Staatsbürger sind, die Bürgerkriegsflüchtlinge der 1990er Jahre oder Roma aus neuen EU-Staaten, die seit 2007 in die Bundesrepublik gekommen sind. Die Heterogenität und kulturelle Pluralität der größten europäischen Minderheit, die eine Vielzahl unterschiedlicher Minderheiten darstellt, soll damit zum Ausdruck gebracht werden. Obwohl Sinti und Roma seit Jahrhunderten zur deutschen und europäischen Kultur gehören, waren sie immer wieder Diskriminierung, Verfolgung und Vertreibung ausgesetzt. Das nationalsozialistische Deutschland verfolgte Sinti und Roma systematisch mit dem Ziel der endgültigen Vernichtung. Etwa 500.000 Sinti und Roma fielen diesem Völkermord im von Deutschland besetzten Europa zum Opfer. Ihr kulturelles Erbe wurde zu großen Teilen zerstört. Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V. (VDSR-BW) hat seine Ursprünge in der Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti und Roma. Diskriminierung bestimmte den Alltag von Sinti und Roma auch in der Bundesrepublik nach 1945. Erst 1982 hat die Bundesrepublik den Völkermord an den Sinti und Roma Deutschlands und Europas anerkannt. Der gemeinnützige VDSR-BW wurde 1986 gegründet. Die Bürgerrechtsarbeit hat zu einem Wandel der politischen Kultur, zur Anerkennung von Vielfalt im Land beigetragen – und auch zu einem wachsenden Interesse an der Kultur und Geschichte von Menschen mit Romani-Background. Der Landesverband ist durch einen 2013 geschlossenen und 2018 erneuerten Staatsvertrag Partner des Landes Baden-Württemberg und die einzige Einrichtung in Baden-Württemberg, die die Interessen und Rechte von Sinti und Roma im Land umfassend vertritt. Als Bildungseinrichtung, Ort des Gedenkens, Institution des kulturellen Lebens mit seinem Kulturhaus RomnoKher und bürgerrechtliche Beratungsstelle ist der Landesverband Dialogpartner der Minderheit, der Institutionen des öffentlichen Lebens und der Zivilgesellschaft. Der VDSR-BW wirkt als Mitglied der bei der Landeszentrale für politische Bildung angesiedelten Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg (LAGG) oder des Denkstättenkuratoriums NS-Dokumentation Oberschwaben mit an der Gestaltung der Erinnerungskultur im Land. Auf nationaler Ebene engagiert sich der Landesverband u.a. als Mitglied im von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin koordinierten Bündnis für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas für die Minderheiten- und Bürgerrechte und für das Gedenken an den Völkermord an den Sinti und Roma Europas. Der VDSR-BW wirkt weit über die Landesgrenzen hinaus. Sein Staatsvertrag ist ein deutschland- und europaweit vielbeachtetes Modell.
Sinti und Roma sind seit dem Mittelalter Teil der europäischen Kultur. Seit über 600 Jahren ist das Gebiet des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg ihre Heimat. Heute leben Schätzungen zufolge mehr als 12.000 Angehörige der Minderheit in Baden-Württemberg. Die deutschen Sinti und Roma sind – neben den Dänen, den Friesen und den Lausitzer Sorben – eine von vier in Deutschland anerkannten autochthonen nationalen Minderheiten. Die deutschen Sinti und Roma sprechen neben ihrer Heimatsprache Deutsch in der Regel auch ihre Muttersprache Romanes. Sie können darum auch als Menschen mit Romani-Background bezeichnet werden, was auf die besondere Stellung der Sprache Romanes verweist, wie sie im deutschen Sprachraum genannt wird, oder Romani, wie sie – auch als Überbegriff für unterschiedliche Sprachvarianten – in der internationalen Diskussion heißt. Dieser inklusive Begriff schließt die autochthone nationale Minderheit der deutschen Sinti und Roma genauso ein wie die nach 1945 als „Gastarbeiter“ nach Deutschland migrierten Roma, von denen viele längst deutsche Staatsbürger sind, die Bürgerkriegsflüchtlinge der 1990er Jahre oder Roma aus neuen EU-Staaten, die seit 2007 in die Bundesrepublik gekommen sind. Die Heterogenität und kulturelle Pluralität der größten europäischen Minderheit, die eine Vielzahl unterschiedlicher Minderheiten darstellt, soll damit zum Ausdruck gebracht werden. Obwohl Sinti und Roma seit Jahrhunderten zur deutschen und europäischen Kultur gehören, waren sie immer wieder Diskriminierung, Verfolgung und Vertreibung ausgesetzt. Das nationalsozialistische Deutschland verfolgte Sinti und Roma systematisch mit dem Ziel der endgültigen Vernichtung. Etwa 500.000 Sinti und Roma fielen diesem Völkermord im von Deutschland besetzten Europa zum Opfer. Ihr kulturelles Erbe wurde zu großen Teilen zerstört. Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V. (VDSR-BW) hat seine Ursprünge in der Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti und Roma. Diskriminierung bestimmte den Alltag von Sinti und Roma auch in der Bundesrepublik nach 1945. Erst 1982 hat die Bundesrepublik den Völkermord an den Sinti und Roma Deutschlands und Europas anerkannt. Der gemeinnützige VDSR-BW wurde 1986 gegründet. Die Bürgerrechtsarbeit hat zu einem Wandel der politischen Kultur, zur Anerkennung von Vielfalt im Land beigetragen – und auch zu einem wachsenden Interesse an der Kultur und Geschichte von Menschen mit Romani-Background. Der Landesverband ist durch einen 2013 geschlossenen und 2018 erneuerten Staatsvertrag Partner des Landes Baden-Württemberg und die einzige Einrichtung in Baden-Württemberg, die die Interessen und Rechte von Sinti und Roma im Land umfassend vertritt. Als Bildungseinrichtung, Ort des Gedenkens, Institution des kulturellen Lebens mit seinem Kulturhaus RomnoKher und bürgerrechtliche Beratungsstelle ist der Landesverband Dialogpartner der Minderheit, der Institutionen des öffentlichen Lebens und der Zivilgesellschaft. Der VDSR-BW wirkt als Mitglied der bei der Landeszentrale für politische Bildung angesiedelten Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg (LAGG) oder des Denkstättenkuratoriums NS-Dokumentation Oberschwaben mit an der Gestaltung der Erinnerungskultur im Land. Auf nationaler Ebene engagiert sich der Landesverband u.a. als Mitglied im von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin koordinierten Bündnis für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas für die Minderheiten- und Bürgerrechte und für das Gedenken an den Völkermord an den Sinti und Roma Europas. Der VDSR-BW wirkt weit über die Landesgrenzen hinaus. Sein Staatsvertrag ist ein deutschland- und europaweit vielbeachtetes Modell.
Der Staatsvertrag
Der Staatsvertrag
Mit dem am 28. November 2013 unterzeichneten Vertrag des Landes Baden- Württemberg mit dem VDSR-BW wurde die Beziehung des Landes zur nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg auf eine feste rechtliche und finanzielle Grundlage gestellt. Der Staatsvertrag wurde am 14. November 2018 für die Dauer von 15 Jahren erneuert und in dieser Form am 19. Dezember 2019 vom Landtag von Baden-Württemberg als Gesetz verabschiedet. Der zentrale Ort, an dem die Partnerschaft zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Landesverband auf Augenhöhe verwirklicht wird, ist der bereits mit dem ersten Staatsvertrag geschaffene Rat für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg. Dieser hat die Aufgabe, die Belange der deutschen Sinti und Roma im Land zu erörtern, gemeinsame Aufgaben und Ziele zu beraten und entsprechende Empfehlungen an die Landesregierung und den Landtag zu richten. Dass Staat und nationale Minderheit diese Aufgaben auf Augenhöhe angehen, ist ein Novum in der deutschen Geschichte. Der Landtag ist regelmäßig über Arbeit und Beschlüsse des Rates zu unterrichten. Die Bestellung in den Rat erfolgt für alle Mitglieder jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Landtages. Der Rat besteht aus jeweils sechs Vertreterinnen und Vertretern des Landes sowie der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg. Das Staatsministerium ernennt den Koordinator bzw. die Koordinatorin des Rates mit Sitz im Staatsministerium; diese Position hat derzeit Staatsministerin Theresa Schopper inne. Die weiteren Mitglieder für das Land setzen sich zusammen aus zwei Vertretern des Landtags, einem Vertreter des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, einem Vertreter des Ministeriums für Soziales und Integration und einem Vertreter der kommunalen Landesverbände. Die Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Sinti und Roma werden auf Vorschlag des VDSR-BW und mit Bestätigung durch den Landtag in den Rat berufen. Mit dem Staatsvertrag erkennt das Land Baden-Württemberg seine geschichtliche Verantwortung gegenüber den Sinti und Roma als Bürgerinnen und Bürger des Landes ebenso an wie seine Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen des Europarates von 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Die Minderheit der deutschen Sinti und Roma ist mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1997 und seinem Inkrafttreten 1998 als eine von insgesamt vier deutschen nationalen Minderheiten anerkannt. Das Rahmenübereinkommen gilt seitdem als Bundesgesetz. Deutschland ist regelmäßig aufgefordert, über Schutz und Förderung der Minderheit zu berichten im Rahmen von Fortschrittsberichten zum Rahmenübereinkommen, zur Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen und zum – demnächst durch eine neue Rahmenstrategie zu ersetzenden – EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020. Die baden-württembergische Minderheitenpolitik ist dabei ein wesentliches und durch den Staatsvertrag beispielgebendes Element. Auch hierin kommt die europäische Dimension der Tätigkeit des Landesverbands zum Ausdruck.
Mit dem am 28. November 2013 unterzeichneten Vertrag des Landes Baden- Württemberg mit dem VDSR-BW wurde die Beziehung des Landes zur nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg auf eine feste rechtliche und finanzielle Grundlage gestellt. Der Staatsvertrag wurde am 14. November 2018 für die Dauer von 15 Jahren erneuert und in dieser Form am 19. Dezember 2019 vom Landtag von Baden-Württemberg als Gesetz verabschiedet. Der zentrale Ort, an dem die Partnerschaft zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Landesverband auf Augenhöhe verwirklicht wird, ist der bereits mit dem ersten Staatsvertrag geschaffene Rat für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg. Dieser hat die Aufgabe, die Belange der deutschen Sinti und Roma im Land zu erörtern, gemeinsame Aufgaben und Ziele zu beraten und entsprechende Empfehlungen an die Landesregierung und den Landtag zu richten. Dass Staat und nationale Minderheit diese Aufgaben auf Augenhöhe angehen, ist ein Novum in der deutschen Geschichte. Der Landtag ist regelmäßig über Arbeit und Beschlüsse des Rates zu unterrichten. Die Bestellung in den Rat erfolgt für alle Mitglieder jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Landtages. Der Rat besteht aus jeweils sechs Vertreterinnen und Vertretern des Landes sowie der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg. Das Staatsministerium ernennt den Koordinator bzw. die Koordinatorin des Rates mit Sitz im Staatsministerium; diese Position hat derzeit Staatsministerin Theresa Schopper inne. Die weiteren Mitglieder für das Land setzen sich zusammen aus zwei Vertretern des Landtags, einem Vertreter des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, einem Vertreter des Ministeriums für Soziales und Integration und einem Vertreter der kommunalen Landesverbände. Die Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Sinti und Roma werden auf Vorschlag des VDSR-BW und mit Bestätigung durch den Landtag in den Rat berufen. Mit dem Staatsvertrag erkennt das Land Baden-Württemberg seine geschichtliche Verantwortung gegenüber den Sinti und Roma als Bürgerinnen und Bürger des Landes ebenso an wie seine Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen des Europarates von 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Die Minderheit der deutschen Sinti und Roma ist mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1997 und seinem Inkrafttreten 1998 als eine von insgesamt vier deutschen nationalen Minderheiten anerkannt. Das Rahmenübereinkommen gilt seitdem als Bundesgesetz. Deutschland ist regelmäßig aufgefordert, über Schutz und Förderung der Minderheit zu berichten im Rahmen von Fortschrittsberichten zum Rahmenübereinkommen, zur Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen und zum – demnächst durch eine neue Rahmenstrategie zu ersetzenden – EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020. Die baden-württembergische Minderheitenpolitik ist dabei ein wesentliches und durch den Staatsvertrag beispielgebendes Element. Auch hierin kommt die europäische Dimension der Tätigkeit des Landesverbands zum Ausdruck.
Arbeitsschwerpunkte des VDSR-BW
Arbeitsschwerpunkte des VDSR-BW
- Kulturelle Arbeit – Rekonstruktion und Bewahrung der im Nationalsozialismus zerstörten Kultur von Sinti und Roma sowie Förderung und Entwicklung der kulturellen Identität von Menschen mit Romani-Background in der Gegenwart
- Aufarbeitung und Dokumentation der Geschichte von Sinti und Roma auf lokaler und regionaler Ebene (Verfolgungsgeschichte und historische Konstellationen des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Romani- Background)
- Gedenkstättenarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit gegen Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Sinti und Roma
- Informationsarbeit gegen antiziganistische Vorurteile
- Tagungen und Fortbildungen
- Angebot einer Mediathek als einer digitalen Informationsplattform für Sinti und Roma und für die „Mehrheitsgesellschaft“
- Einzelfallberatung in allen Lebensbereichen der Minderheit (zu Themen wie Antidiskriminierung, Bildung, Bürgerrechte, Soziales) einschließlich der Beratung von bleibeberechtigten Roma (zu Themen wie Arbeit, Integration, Wohnen, Soziales, Staatsbürgerschaft)
- Entwicklung und Einrichtung der Forschungsstelle Antiziganismus an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 2017 sowie Fortführung und Begleitung von Antiziganismusforschung
- Bildungsstudien zur Situation von Sinti und Roma in Deutschland und Europa
- Gutachten/Recherchen zum Antiziganismus in der deutschen Gesellschaft
- Jugend- und Bildungsarbeit für die Minderheit
- Förderung der Wohnsituation von Sinti und Roma
- Beratung von Kommunen, Behörden und NGOs
- Förderung von Chancengleichheit in Bildung und Beruf
- Fortbildung und Beratung von Lehrkräften
- Bildungsprogramme für Schülerinnen und Schüler
- Entwicklung von Unterrichtsmaterialien und Einbindung der Thematik Sinti und Roma in die Bildungspläne
- Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen des Landes sowie der Landeszentrale für politische Bildung
- Aufbau eines Forschungszentrums der Minderheit zur Erforschung der eigenen Kultur und Geschichte
- Kulturelle Arbeit – Rekonstruktion und Bewahrung der im Nationalsozialismus zerstörten Kultur von Sinti und Roma sowie Förderung und Entwicklung der kulturellen Identität von Menschen mit Romani-Background in der Gegenwart
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- Einzelfallberatung in allen Lebensbereichen der Minderheit (zu Themen wie Antidiskriminierung, Bildung, Bürgerrechte, Soziales) einschließlich der Beratung von bleibeberechtigten Roma (zu Themen wie Arbeit, Integration, Wohnen, Soziales, Staatsbürgerschaft)
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