Dieser Beitrag erzählt die Geschichte des Verbands Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg (VDSR-BW) von 1986 bis 2026. Er ist ein Vorgriff auf eine Broschüre, die bis Ende 2026 aus Anlass seines 40-jährigen Verbandbestehens entsteht.
Erstmals wurden Teile des Archivs des Landesverbands aufgearbeitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Fünf Kapitel — hier in der Zusammenfassung — folgen der Arbeit des Verbands in ihren zentralen Feldern: der sozialen Beratung, der Bildung, der Institutionalisierung der Antiziganismusforschung als einer der stärksten Entwicklungen im Kampf gegen Antiziganismus, der institutionellen Verankerung vom Schutzes der Minderheit im Staatsvertrag sowie deren Empowerment.
Die Kapitel schildern dabei nicht allein die großen Errungenschaften. Sie erzählen vor allem deren Vorgeschichte: die oft jahrelangen Vorläufer, die gescheiterten Anläufe und den langen, steinigen Weg, der jedem Erfolg vorausging. Erst dieser Weg macht verständlich, wie viel Beharrlichkeit hinter dem steht, was heute selbstverständlich erscheint.

Vorne mittig: Hidlegard Lagrenne, Holocaust Überlebende und Bürgerrechtsaktivistin, auf der Eröffnungsfeier 2006. Im Hintergrund Wilhelm Spindler und Stadel Weiß – ehem. Vorstandsmitglieder des VDSR-BW @VDSR-BW
Die institutionelle Geschichte der Beratungsstelle begann 1988 mit einem Zuschuss aus dem Titel „Gefährdetenhilfe“, der eine umfassende Bürgerrechtsarbeit noch kategorisch ausschloss. Aus der sozialen Einzelfallhilfe – Entschädigungs- und Rentenfragen NS-Verfolgter, Existenzsicherung, Wohnen, aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten – entwickelte der Landesverband über die Jahre spezialisierte Arbeitsfelder in den Bereichen Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Antiziganismus und Integration, jeweils unmittelbar aus der Beratung heraus. Der schiere Bedarf machte früh deutlich, dass reaktive Hilfe nicht genügte, sondern präventiv und vorausschauend gearbeitet werden musste; aus dieser Einsicht ging unter anderem 1998 die erste Bildungsberatungsstelle Deutschlands hervor.
Mit der Zeit gewann das Feld der Integration an Gewicht. Es fiel zusammen mit den Kämpfen geflüchteter Roma aus dem zerfallenden Jugoslawien und der Gewalt, die ihnen entgegenschlug – bis hin zu den rassistischen Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen 1992, die sich auch gegen dort untergebrachte Roma richteten. Zur Anlaufstelle für die alteingesessene wie für neu zugewanderte und geflüchtete Roma geworden, erhielt die Beratung mit dem Staatsvertrag von 2013 erstmals eine dauerhafte Grundlage: als kontinuierliche Einrichtung von der Minderheit für die Minderheit.
Ein eigenständiger, in Baden-Württemberg federführend vom VDSR-BW vorangetriebener Strang war der Schutz der Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma. Den Gräbererhalt hatte der Verband bereits 2013 im Staatsvertrag als gemeinsames Ziel verankert und verfolgte ihn mit einer zweistufigen Strategie – zunächst das direkte Gespräch mit den Kommunen zur Änderung der Friedhofssatzungen, dann eine Auffanglösung des Landes für die nicht mitwirkenden Kommunen. Aus dieser beharrlichen Arbeit, in der der Verband die betroffenen Gräber erfasste und Land, Städtetag und Bund zusammenführte, ging 2018 unter Mitwirkung verschiedener Akteure die bundesweite Bund-Länder-Vereinbarung zum dauerhaften Erhalt der Gräber hervor.
Die jüngere Entwicklung verlagerte den Ansatz von der Einzelfallberatung auf die Strukturen selbst. Mit ReFIT entstand ein Pilotprojekt, das untersucht, warum gleichberechtigte Teilhabe scheitert – zunächst in einzelnen Kommunen, dann in den großen Städten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm und schließlich in der Fläche. Der Fokus liegt heute auf zugewanderten Roma und darauf, gerade auch in ländliche Kommunen hineinzuwirken und sie zu unterstützen.
Seit dem großflächigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine reagierte der VDSR-BW mit einem eigenen Unterstützungsprogramm, INTURO. Weil Roma in der Ukraine besonders ausgeprägtem Antiziganismus und Ausschluss ausgesetzt sind und sich die Erfahrung aus den Jugoslawienkriegen – jahrzehntelange Duldung statt gesicherter Perspektive – nicht wiederholen sollte, arbeitet der Verband hier von Anfang an direkt mit den Institutionen zusammen. Dass dies nötig ist, zeigte sich beispielsweise bei der Ankunft der Geflüchteten in Deutschland, wo es etwa bei der Deutschen Bahn und in Flüchtlingsunterkünften zu Ausgrenzung und Segregation kam.

1998 eröffnete der VDSR-BW die erste Bildungsberatungsstelle Deutschlands für Sinti und Roma. Er kämpfte nicht nur gegen fehlende Mittel, sondern gegen die Schwierigkeit, den realen Bildungsbefund überhaupt offen anzusprechen, ohne die Betroffenen dem alten Vorurteil der Bildungsferne auszuliefern.
Schon das Memorandum von 1979 hatte gefordert, die Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma in den Geschichtsunterricht aufzunehmen – aus gutem Grund: Die eigene Community lässt sich stärken, doch Bildungswege werden unterlaufen, wenn Lehrkräfte anders bewerten und der Unterricht ein verzerrtes Bild von Sinti und Roma vermittelt.
Als Sinti und Roma 1997 als nationale Minderheit anerkannt wurden, verpflichtete sich der Bund formal, die Minderheit zu fördern und zu schützen – staatlicherseits geschah zunächst wenig. Begründet wurde das entweder mit fehlenden belastbaren Daten oder mit der Annahme, es bestünden ohnehin gleiche Chancen. Aufgelöst wurde der Widerspruch erst, als die Minderheit die Forschung selbst übernahm: Mit RomnoKher, der Tochtergesellschaft des VDSR-BW, entstand 2007 ein eigener Träger, um die Datenlücke zu schließen und gezielt zu untersuchen, was erfolgreichen Bildungswegen im Weg steht. Die beiden eigenen Bildungsstudien (2011, 2021) waren das Ergebnis.
Auf die eigene Evidenz gestützt, schrieb der VDSR-BW die Thematik in den Staatsvertrag und setzte durch, dass Baden-Württemberg sie 2016/2017 als erstes Bundesland verbindlich in den Bildungsplänen etablierte.
Damit war die Aufgabe nicht erledigt, sondern verlagert: Zwischen dem Eintrag im Bildungsplan und dem Unterricht klaffte eine Lücke, weil die Lehrkräfte nicht ausgebildet waren und freiwillige Fortbildungen ungenutzt blieben. Erst nach beharrlicher Erprobung und in enger Zusammenarbeit mit der PH Heidelberg und dem Kultusministerium entstanden zunehmend explizit zugeschnittene Fortbildungsinhalte, bis hin zum ersten per Erlass angeordneten Pflichtlehrgang 2023. Diese Lücke schloss der Verband schließlich auch selbst, mit dem außerschulischen Lernort RomnoKher: Er spezialisierte sich auf den Geschichtsunterricht und band die Vermittlung eng an die Wissenschaft, um neue Erkenntnisse ohne Verzug einfließen zu lassen – wichtig gerade deshalb, weil Antiziganismus erst seit 2017 systematisch beforscht wird.
Über die Schule hinaus dehnte sich die Arbeit auf die Ausbildung von Institutionen aus. 2022 verpflichteten sich die Polizeihochschulen des Landes, das Thema Sinti und Roma verbindlich zu behandeln und die lange Geschichte polizeilicher Sondererfassung und Deportation aufzuarbeiten; Referent*innen aus der Minderheit gestalten diese Fortbildungen mit, bauen dabei eigene Hürden ab und rücken gemeinsame Geschichte und Minderheitenrechte in den Mittelpunkt. Weitere Einrichtungen wie die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit greifen das Thema – im Anschluss an die Studie über institutionellen Rassismus vom Bundesinnenministerium – auf. Getragen wurde dieser gesamte Weg davon, dass der VDSR-BW kontinuierlich präsent blieb und jeden Schritt mit anstieß und ausgestaltete.

Links nach rechts: Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien, Frank Reuter, Wissenschaftlicher Geschäftsführer der Forschungsstelle Antiziganismus, 2022. @FSA
Da Antiziganismusforschung an deutschen Universitäten kaum präsent war, gründeten Forschende verschiedener Disziplinen 1998 in Marburg die Gesellschaft für Antiziganismusforschung – unter ihnen Daniel Strauß als Vorstandsvorsitzender der ersten Jahre. 2007 kam mit der RomnoKher gGmbH, gegründet vom VDSR-BW, der Freudenberg Stiftung und der GfA, ein Träger hinzu, der die systematische Erforschung des Antiziganismus zu seiner Aufgabe machte. Im selben Jahr nahm der ehrenamtliche Arbeitskreis Antiziganismus seine Arbeit auf, in dem Hochschulen, Landeszentrale für politische Bildung und weitere Beteiligte über Jahre hinweg Veranstaltungen, Materialien und Strategien entwickelten und später den Staatsvertrag wie die Forschungsstelle fachlich begleiteten.
Politisches Gewicht erhielt das Vorhaben durch zwei Ereignisse aus dem Umfeld von RomnoKher. Durch das erste Internationale Symposium zu Antiziganismus in Europa am 2012 in Mannheim, wurde dem Thema eine hohe politische Bedeutung zu Teil. Das Gutachten „Antiziganismus – Zum Stand der Forschung und der Gegenstrategien” von Markus End (2013), herausgegeben von Daniel Strauß, lieferte die Begründung: Weil Antiziganismus selbst eine Hauptursache der schlechten sozialen Stellung ist, ist seine Erforschung Bedingung seiner Zurückdrängung. Daraus leiteten sich zwei Forderungen ab – die institutionelle Verankerung der Forschung und eine Antiziganismus-Kommission im Bundestag (eine Unabhängige Kommission Antiziganismus wurde letztendlich 2019 umgesetzt).
Die rechtliche Grundlage schuf der erste Staatsvertrag zwischen dem VDSR-BW und dem Land 2013, in dem der Verband die Forschungsstelle als gemeinsames Ziel einbrachte, ausdrücklich verbunden mit der kritischen Aufarbeitung der von rassistischen Vorurteilen geprägten „Zigeunerforschung”. Der VDSR-BW zog dabei eine bewusste Grenze: Die Erforschung der eigenen Kulturgeschichte sollte in den Händen der Minderheit bleiben, die Forschungsstelle dagegen den Antiziganismus als Problem der Mehrheitsgesellschaft untersuchen – um Fremdgeschichtszuschreibungen zu vermeiden und die Deutungshoheit über die eigene Geschichte zu behalten.
Der Weg von der vertraglichen Zusage zur Einrichtung dauerte weitere vier Jahre. Geplant war zunächst ein „Kompetenzzentrum für Antiziganismusprävention und ‑forschung”; zur 2. Sitzung des Rats für die Angelegenheiten deutscher Sinti und Roma in Baden-Württemberg 2015 legten drei Hochschulen Positionspapiere mit deutlich verschiedenen Schwerpunkten vor – historische Grundlagenforschung und Lehrerbildung, Soziale Arbeit und Empowerment, Arbeitsmarktberatung. Es folgte eine dichte Serie von Gesprächen zwischen VDSR-BW, Arbeitskreis und Wissenschaftsministerium, in denen 2015 und 2016 Standort, Finanzierung und Konzeption geklärt wurden.
2017 berichtete der Rat, die Forschungsstelle sei formal eingerichtet und mit 190.000 Euro ausgestattet; die feierliche Eröffnung folgte am 28. Juli 2017 – in einem Land, in dem es bis dahin weder eine eigenständige Forschungsstelle noch einen Lehrstuhl zu diesem Gebiet gab. In den Folgejahren steigerte die Forschungsstelle ihr Budget über Drittmittel um das Zehnfache und entwickelte mit der „Enzyklopädie des Völkermords an Sinti und Roma” ein Vorhaben von internationaler Reichweite.
Die ursprüngliche Konzeption eines Kompetenzzentrums wurde damit in zwei eigenständigen Einrichtungen umgesetzt: der Forschungsstelle für die Grundlagenforschung und ab 2018 der Arbeitsstelle Antiziganismusprävention an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für Bildung und Prävention. Dass institutionelle Errungenschaften nicht unumkehrbar sind, zeigte die Auflösung der Arbeitsstelle an der PH Heidelberg 2026.
Die Forschungsstelle ist heute ein anerkannter Leuchtturm in der europäischen Forschungslandschaft.

Kaiser Sigismund erstellte 1423 einen Schutzbrief mit Sinti
Sinti und Roma sind keine Gruppe jüngerer Zuwanderung, sondern eine alteingesessene Minderheit, die seit Jahrhunderten – lange vor der Gründung des deutschen Nationalstaats – auf den deutschsprachigen Gebieten lebt; Angehörige dienten als Soldaten und Polizisten. Dass Mobilität in ihrer Geschichte eine Rolle spielte, war weniger frei gewählter Lebensstil als Folge von Ausgrenzung, Vertreibung und wirtschaftlichem Zwang. Zugleich wurde die lange mobile Geschichte zum Teil des kollektiven Selbstverständnisses – das von außen zugeschriebene Bild also teils in die eigene Identität übernommen. Gerade diese Unterscheidung zu vermitteln – eine autochthone Minderheit statt einer „Zuwanderungsgruppe“, und die Rückgewinnung eines fremdbestimmten Bildes –, war die erste, oft übersehene Etappe auf dem Weg zum Vertrag.
Die inhaltlichen Kernanliegen lagen früh fest, im Memorandum von 1979, und einen ersten Grundstein bildete 1995 das Bekenntnis von dem baden-württembergischen Ministerpräsident Teufel, die Verfolgungsgeschichte anzuerkennen und die Minderheit künftig umfassend zu schützen und zu fördern. Von dort führte ein achtzehnjähriger Aushandlungsprozess über mehrere Regierungen hinweg zum Vertrag. Der Landesverband orientierte sich dabei an den bestehenden Modellen – an der Förderung anderer nationaler Minderheiten wie der Dänen in Schleswig-Holstein und der Sorben sowie an den Verträgen mit den Kirchen und der Israelitischen Religionsgemeinschaft –, wählte aber bewusst einen eigenen, ressortbezogenen Weg, der jedes Ministerium einzeln in die Pflicht nahm, statt einer pauschalen Lösung.
Zunächst wählte der Landesverband bewusst den neutralen Begriff „Vertrag“ – ihm ging es nicht um den Namen, sondern um den Gehalt: dass neben der Regierung auch der Landtag und die kommunalen Spitzenverbände eingebunden würden und ein gesetzlicher Status entstünde. Erst ganz zuletzt stellte der Justiziar des Staatsministeriums fest, es handele sich „faktisch“ um einen Staatsvertrag; auf dem Dokument selbst steht bis heute nur „Vertrag“. Genau dieser Gehalt stellte die Minderheit den Kirchen gleich – denn ein Staatsvertrag galt bis dahin als Instrument, das nur Gemeinschaften vorbehalten war, die als dauerhaft und untrennbar zur Gesellschaft gehörend anerkannt sind.
Über das Land hinaus wirkt der Vertrag in zwei Richtungen: National setzte er einen Maßstab, an dem sich andere Bundesländer und die Bundesebene messen ließen, während der paritätisch besetzte Rat bis heute bundesweit ohne Entsprechung blieb. International wurde der Staatsvertrag im Europäisches Parlament als Vorbild dafür gewürdigt, wie ein Staat seine nationale Minderheit der Sinti und Roma verbindlich einbinden kann.
Ging es beim ersten Vertrag (2013) darum, diesen gesetzlichen Status überhaupt zu erreichen, so zielte der zweite (2018) auf dessen langfristige Sicherung: Das Erarbeitete und Geschaffene sollte so verankert werden, dass es auch einen Regierungswechsel übersteht und nicht einfach wieder verschwinden kann – weshalb die Laufzeit bewusst auf fünfzehn Jahre bis 2033 angelegt wurde.

Vordergrund: Daniel Strauß; Mittig: Bundespräsident Joachim Gauck; Hinten: u.a. Ilona Lagrene und Romani Rose; 2013. @VDSR-BW