Der zweite Staatsvertrag
Nachdem in Deutschland vor fünf Jahren erstmalig ein Staatsvertrag mit der Minderheit der Sinti und Roma abgeschlossen wurde zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg, wurde dieser am 14. November 2018 erneuert. Der Vertrag stellt wieder einen historischen Moment dar. Neben der Erhöhung der Förderung auf 700.000 Euro ab 2019 (ab 2020 721.000 Euro) ist eine Vertragslänge auf 15 Jahre bestimmt worden. Außerdem wird eine jährliche Steigerung der finanziellen Förderung von 2% festgelegt (ab 2020). Symbolträchtig ist nicht nur, dass der Staatsvertrag auf Romanes übersetzt wurde. In der Präambel des Vertrags bezieht sich das Land Baden-Württemberg auf den historischen Antiziganismus und erwähnt auch, dass dieser bereits im Mittelalter nachgewiesen werden kann. Die historische Verantwortung, die dem Land zukommt auch in der Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus wird klar benannt: „Die grausame Verfolgung und der Völkermord durch das nationalsozialistische Regime brachten unermessliches Leid über Sinti und Roma in unserem Land und zeitigen Folgen bis heute. Dieses Unrecht ist erst beschämend spät politisch anerkannt und noch nicht ausreichend aufgearbeitet worden. Auch der Antiziganismus ist noch immer existent und nicht überwunden“. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der 1. Staatsvertrag
Mit dem am 28.11.2013 unterzeichneten Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit dem VDSR BW wurde die Beziehung des Landes zur nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg auf eine verlässliche, rechtliche und finanzielle Grundlage gestellt. Mit dem Staatsvertrag wurde ein gemeinsames Gremium eingerichtet – der „Rat für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg“. Der Rat hat die Aufgabe die Angelegenheiten der Sinti und Roma in Baden-Württemberg zu erörtern, gemeinsame Aufgaben und Ziele des Vertrags zu beraten und entsprechende Empfehlungen an Landesregierung sowie Landtag zu richten. Dass Staat und nationale Minderheit diese Aufgaben auf Augenhöhe angehen, ist ein Novum in der deutschen Geschichte. Der Rat besteht aus zwei Vertreter*innen des Landtags, einem*r Vertreter*in des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, einem*r Vertreter_in des Ministeriums für Soziales und Integration, einem*r Vertreter*in der kommunalen Landesverbände; stellvertretende Mitglieder u.a. aus dem Ministerium für Inneres und Digitalisierung und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) und sechs Vertreter*innen der Sinti und Roma in Baden-Württemberg. Die Koordination übernimmt die Staatssekretärin. Der Schutz und die Förderung der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg beruht auf dem Bewusstsein geschichtlicher Verantwortung und der Anerkennung der Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Deutschland ist regelmäßig aufgefordert im Rahmen von Fortschrittsberichten zum Rahmenübereinkommen des Europarates, zur Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen und zum EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma über den Schutz und die Förderung der Minderheit zu berichten. Mehr Informationen finden Sie hier.